Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
bei Buchung der Veranstaltungen in der Hilde27 sowie externe Cateringaufträge
Stand: September 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Veranstaltungen in der Eventlocation Hilde 27, insbesondere für Hochzeiten, Geburtstage, Familienfeiern, Firmenveranstaltungen, Weihnachtsfeiern und vergleichbare Veranstaltungen.
Sie gelten insbesondere für die Bereitstellung und Nutzung der Veranstaltungsräume sowie für vereinbarte Speisen und Getränke, Personal- und Serviceleistungen, Ausstattung und sonstige Zusatzleistungen.
Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot, Auftrag oder Vertrag haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Angebot, Reservierung und Vertragsschluss
Angebote und vorläufige Terminreservierungen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Ein Veranstaltungstermin gilt als verbindlich gebucht, sobald der Auftraggeber das Angebot bzw. den Auftrag bestätigt hat und die Buchung von uns angenommen wurde.
Mit der verbindlichen Buchung wird der vereinbarte Veranstaltungstermin exklusiv für den Auftraggeber reserviert und grundsätzlich nicht mehr an andere Interessenten vergeben.
Dies gilt insbesondere für stark nachgefragte Freitage, Samstage, Brückentage und Feiertage.
Die exklusive Reservierung des vereinbarten Veranstaltungstermins stellt einen wesentlichen Bestandteil des Vertrages dar.
3. Mindestumsatz für Speisen und Getränke
Für Veranstaltungen in der Hilde 27 gilt, soweit im individuellen Angebot oder Vertrag nichts Abweichendes vereinbart wurde, ein verbindlicher Mindestumsatz.
Der Mindestumsatz bezieht sich ausschließlich auf die von uns angebotenen und berechneten Speisen und Getränke.
Feiern und Hochzeiten
Montag bis Donnerstag sowie Sonntage:
4.000,00 €
Freitag, Samstag sowie Brückentage und Feiertage:
5.000,00 €
Weihnachtsfeiern
Montag bis Donnerstag sowie Sonntage:
3.500,00 €
Freitag, Samstag sowie Brückentage und Feiertage:
4.500,00 €
Auf den jeweiligen Mindestumsatz werden ausschließlich die von uns angebotenen und berechneten Speisen und Getränke angerechnet.
Andere Leistungen und Positionen werden nicht auf den Mindestumsatz angerechnet.
Hierzu gehören insbesondere Personal- und Serviceleistungen, Ausstattung, Mobiliar, Technik, Dekoration, DJs, Künstler, Fremdleistungen sowie sonstige Zusatz- und Sonderleistungen.
Diese Leistungen werden – soweit gebucht – zusätzlich berechnet.
Wird der vereinbarte Mindestumsatz durch die bestellten bzw. abgerechneten Speisen und Getränke nicht erreicht, wird die Differenz bis zum vereinbarten Mindestumsatz berechnet.
Übersteigt der Umsatz mit Speisen und Getränken den vereinbarten Mindestumsatz, wird der tatsächlich entstandene höhere Betrag berechnet.
4. Preise, Preisangaben und Leistungsumfang
Sämtliche Preise in unseren Feier-, Hochzeits-, Weihnachts- und sonstigen Informations- und Angebotsmappen für Privatkunden werden als Bruttopreise einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
Unsere individuellen Angebote und Auftragsbestätigungen werden aus abrechnungs- und buchhaltungstechnischen Gründen grundsätzlich mit Nettobeträgen zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer dargestellt.
Hierdurch ändert sich eine zuvor gegenüber dem Kunden getroffene Bruttopreisvereinbarung nicht.
Maßgeblich bleibt der vereinbarte Bruttopreis.
Die Darstellung von Nettobetrag und Umsatzsteuer im individuellen Angebot bzw. Auftrag dient lediglich der rechnerischen und steuerlichen Aufschlüsselung des vereinbarten Bruttopreises.
Maßgeblich für Art und Umfang der gebuchten Leistungen sind das jeweilige Angebot bzw. der Auftrag sowie die hierzu getroffenen individuellen Vereinbarungen.
Insbesondere bei langfristig im Voraus gebuchten Veranstaltungen können die ursprünglich ausgewählten Leistungen im Rahmen der vereinbarten Bedingungen später angepasst werden.
Dies betrifft insbesondere die Auswahl von Speisen und Getränken, die Personenzahl, Ausstattung und Zusatzleistungen.
Der verbindlich reservierte Veranstaltungstermin sowie der für diesen Termin geltende Mindestumsatz bleiben hiervon unberührt.
Zusätzlich bestellte oder nachträglich vereinbarte Leistungen werden entsprechend der hierfür vereinbarten Preise zusätzlich berechnet.
5. Verbindliche Personenzahl
Die bei der Buchung angegebene Gästezahl dient zunächst als Planungsgrundlage.
Die endgültige und verbindliche Personenzahl ist uns spätestens vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin mitzuteilen.
Ab diesem Zeitpunkt bildet die gemeldete Personenzahl die Grundlage für unsere Waren-, Speisen-, Getränke-, Personal- und Veranstaltungsplanung sowie für die Abrechnung der personenbezogen vereinbarten Leistungen.
Eine Erhöhung der Personenzahl nach diesem Zeitpunkt ist nur nach vorheriger Abstimmung und abhängig von unseren räumlichen, personellen und organisatorischen Möglichkeiten möglich.
Eine Reduzierung der Personenzahl nach Ablauf der Vier-Wochen-Frist führt grundsätzlich nicht zu einer Reduzierung der bereits auf Grundlage der verbindlich gemeldeten Personenzahl fest eingeplanten bzw. vereinbarten personenbezogenen Leistungen.
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass uns aufgrund einer späteren Reduzierung kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Nehmen tatsächlich mehr Personen als verbindlich gemeldet an der Veranstaltung teil, wird mindestens die tatsächliche Gästezahl abgerechnet.
Der für die jeweilige Veranstaltung vereinbarte Mindestumsatz für Speisen und Getränke bleibt unabhängig von einer Reduzierung der Personenzahl bestehen.
6. Abschlagszahlung, Anpassung der Leistungen und Schlussabrechnung
Für Veranstaltungen wird in der Regel eine Abschlagszahlung in Höhe von 50 % des zu diesem Zeitpunkt voraussichtlichen Auftragswertes erhoben.
Bei Veranstaltungen, die im laufenden Kalenderjahr stattfinden, wird die entsprechende Abschlagsrechnung in der Regel Mitte bis Ende Januar des Veranstaltungsjahres erstellt.
Abweichende Zahlungszeitpunkte oder Zahlungsvereinbarungen können sich aus dem individuellen Angebot, Auftrag oder der jeweiligen Rechnung ergeben.
Die Abschlagszahlung stellt keine zusätzliche Gebühr dar und wird vollständig auf die endgültige Veranstaltungsrechnung angerechnet.
Der Auftraggeber hat bis spätestens vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin die Möglichkeit, die hierfür vorgesehenen und noch änderbaren Bestandteile seiner Buchung abschließend mit uns abzustimmen und anzupassen.
Hierzu zählen insbesondere die endgültige Personenzahl sowie – im Rahmen unserer organisatorischen und betrieblichen Möglichkeiten – Speisen, Getränke, Ausstattung und weitere vereinbarte Leistungen.
Der vereinbarte Mindestumsatz für Speisen und Getränke sowie sonstige bereits verbindlich vereinbarte und nicht mehr änderbare Bestandteile des Vertrages bleiben hiervon unberührt.
Aufgrund dieser möglichen Anpassungen stellt die Abschlagsrechnung noch keine endgültige Abrechnung der Veranstaltung dar.
Die Schlussabrechnung erfolgt nach Durchführung der Veranstaltung auf Grundlage der endgültig vereinbarten und tatsächlich abrechenbaren Leistungen.
Dabei werden insbesondere die verbindliche Personenzahl, die endgültig ausgewählten Leistungen, zusätzlich bestellte Leistungen, die tatsächliche Dauer zeitabhängig berechneter Leistungen sowie sonstige nach dem Vertrag abrechenbare Positionen berücksichtigt.
Die bereits geleistete Abschlagszahlung wird vollständig von der Schlussrechnung abgezogen.
Eine Änderung des Nettoanteils oder der in der Rechnung ausgewiesenen Umsatzsteuer aufgrund einer Änderung des endgültigen Leistungsumfangs berührt die vereinbarten Bruttopreise der jeweils gebuchten Leistungen nicht.
Im Falle einer Stornierung werden bereits geleistete Abschlagszahlungen auf berechtigte Stornierungs- bzw. Schadensersatzansprüche angerechnet.
7. Stornierung durch den Auftraggeber
Die Buchung eines Veranstaltungstermins ist verbindlich.
Eine Stornierung durch den Auftraggeber ist ausschließlich per E-Mail an die im Vertrag bzw. Angebot angegebene E-Mail-Adresse des Veranstalters zu erklären.
Für die Berechnung der Stornierungskosten ist der Zeitpunkt des Zugangs der Stornierung beim Veranstalter maßgeblich.
Mit der verbindlichen Buchung halten wir den Veranstaltungstermin exklusiv für den Auftraggeber frei und vergeben diesen grundsätzlich nicht mehr an andere Interessenten.
Insbesondere Hochzeiten und Veranstaltungen an Freitagen, Samstagen, Brückentagen und Feiertagen werden erfahrungsgemäß mit erheblichem zeitlichem Vorlauf gebucht.
Eine spätere Stornierung kann deshalb dazu führen, dass der ursprünglich reservierte Veranstaltungstermin nicht oder nicht wirtschaftlich gleichwertig neu vergeben werden kann.
Bei einer Stornierung werden folgende pauschalierte Schadensersatzbeträge berechnet:
mehr als 12 Monate vor der Veranstaltung:
20 % der Berechnungsgrundlage
12 bis 6 Monate vor der Veranstaltung:
35 % der Berechnungsgrundlage
weniger als 6 bis 3 Monate vor der Veranstaltung:
50 % der Berechnungsgrundlage
weniger als 3 bis 2 Monate vor der Veranstaltung:
65 % der Berechnungsgrundlage
weniger als 2 Monate bis 30 Tage vor der Veranstaltung:
75 % der Berechnungsgrundlage
29 bis 14 Tage vor der Veranstaltung:
85 % der Berechnungsgrundlage
weniger als 14 Tage vor der Veranstaltung sowie bei Nichterscheinen:
90 % der Berechnungsgrundlage
Berechnungsgrundlage der Stornierung
Berechnungsgrundlage ist grundsätzlich der zum Zeitpunkt der Stornierung verbindlich vereinbarte Auftragswert.
Für den Bereich Speisen und Getränke wird mindestens der für den jeweiligen Veranstaltungstag geltende bzw. vereinbarte Mindestumsatz gemäß Ziffer 3 als Berechnungsgrundlage zugrunde gelegt.
für eine persönliche Beratung oder eine Besichtigung unserer Location. Das Team von Hilde 27 steht dir gerne zur Verfügung.
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